
Angebot
Beratung mit ärztlicher Verordnung
Bei:
Adipositas (BMI > 30kg/m2)
oder Übergewicht (BMI ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann.
Bei Essverhaltensstörungen und folgenden Diagnosen wenn eine Fehl- und Mangelernährung vorliegt z.B.:
Anorexia nervosa, Bulimie nervosa
Binge Eating Störung
Vermeidend-restriktive Ernährungsstörung [ARFID]
Orthorexie nervosa
Relativer Energiemangel im Sport (RED-S)
Beratung ohne Verordnung
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine erstattungsfähige Diagnose nicht.
Eine Übersicht aller medizinisch anerkannten Diagnosen, bei denen die Krankenkasse eine Ernährungsberatung übernimmt, finden Sie hier.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
Alternativ können Sie die Kosten der Beratung selbst tragen – in diesem Fall ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich.